Witt Personalservice | Prämiensystem für Mitarbeiter

Branchenzuschläge in der Zeitarbeit – alle wichtigen Informationen für Arbeitgeber

  • Sie beabsichtigen, mehr über das Thema Branchenzuschläge erfahren?
  • Sie möchten wissen, ob in Ihrer Branche Zuschläge gezahlt werden müssen?
  • Sie interessieren sich für Equal Pay in Bezug auf Branchenzuschläge?

Im Jahr 2012 sind für insgesamt 12 Wirtschaftszweige sogenannte Branchenzuschläge eingeführt worden. Durch die Branchenzuschläge wird eine stufenweise Annäherung beim Entgelt zwischen Zeitarbeitnehmer und Stammarbeiter garantiert.

Es garantiert die faire Bezahlung des Zeitarbeiternehmers.

Der Zeitarbeitnehmer erhält neben seinem Tariflohn eine Zulage (genannt Branchenzuschlag), wenn er für einen bestimmten Mindestzeitraum beim gleichen Kundenunternehmen eingesetzt war.

Für folgende Wirtschaftszweige bestehen Branchenzuschläge:

  • Metallindustrie
  • Elektroindustrie
  • Papier-, Pappe- und Kunststoffindustrie
  • Textil- und Bekleidungsindustrie
  • Tapetenindustrie
  • Kali- und Steinsalzbergbauindustrie
  • Chemieindustrie
  • Kautschukindustrie
  • Papierindustrie (erzeugend, gewerblich)
  • Druckindustrie
  • Schienenverkehrsindustrie, Eisenbahn
  • Holz- und Kunststoffindustrie

Hinweis: Die Branchentarifzuschläge gelten für Industriebetriebe, aber nicht für Handwerksbetriebe.

Funktionsweise der Branchenzuschläge am Beispiel der Metall- und Elektroindustrie:

In der Metall- und Elektroindustrie sind 6 Zuschlagsstufen eingeführt worden, die eine Angleichung des Arbeitsentgelts (Equal Pay) ermöglichen. Der Branchenzuschlag wird dabei mit dem gültigen Tariflohn addiert. Der Zuschlag ist abhängig von der Beschäftigungsdauer im jeweiligen Einsatzbetrieb.

erreicht nach 6 Wochen, Branchenzuschlag von 15 Prozent

erreicht nach 3 Monaten, Branchenzuschlag von 20 Prozent

erreicht nach 5 Monaten, Branchenzuschlag von 30 Prozent

erreicht nach 7 Monaten, Branchenzuschlag von 45 Prozent

erreicht nach 9 Monaten, Branchenzuschlag von 50 Prozent

erreicht nach 15 Monaten, Branchenzuschlag von 65 Prozent

Beispiel A

Sollte ein Leiharbeitnehmer als gewerblicher Mitarbeiter in die Entgeltgruppe 1 eingeordnet werden, würde dieser nach Tarifvertrag aktuell 9,49€ brutto (West) pro Stunde erhalten. Ab der 7. Einsatzwoche bekommt der Leiharbeitnehmer aus der Metall- und Elektroindustrie einen Branchenzuschlag von 15%. Dieses entspricht einer Erhöhung um 1,42€ brutto pro Stunde. Der Leiharbeitnehmer erhält ab der 7. Woche somit einen Stundenlohn von 10,91€ brutto pro Stunde. Mit Beginn des 4. Monats erhält der Leiharbeitnehmer die 2. Branchenzuschlagsstufe. Der Lohn erhöht sich auf 11,39€ brutto pro Stunde.

Beispiel B

Ein Schaltschrankbauer ist in die Entgeltruppe 4 eingeordnet. Nach Tarifvertrag verdient dieser aktuell 12,52€ brutto (West) pro Stunde. Ab der 7. Einsatzwoche bekommt der Leiharbeitnehmer aus der Metall- und Elektroindustrie einen Branchenzuschlag von 15%. Dieses entspricht einer Erhöhung um 1,88€ brutto pro Stunde. Der Leiharbeitnehmer erhält ab der 7. Woche somit einen Stundenlohn von 14,40€ brutto pro Stunde. Mit Beginn des 4. Monats erhält der Leiharbeitnehmer die 2. Branchenzuschlagsstufe. Der Lohn erhöht sich auf 15,02€ brutto pro Stunde.

Deckelung des Equal Pay in den ersten 15 Monaten

Bei den Abschlüssen der Branchentarifzuschläge wurde die Möglichkeit einer Deckelung des maximal zu zahlenden Branchentarifzuschlags eingeführt.

Durch die Deckelung betragen der Tariflohn addiert mit dem Branchenzuschlag des Zeitarbeitnehmers höchstens 90% des Referenzlohns eines Stammmitarbeiters (Referenzlohn= regelmäßiges Stundenentgelt).

Ausnahme: Eine Deckelung des Entgelts eines Zeitarbeitnehmers darf nicht dazu führen, dass der Zeitarbeitnehmer überhaupt keinen Branchenzuschlag erhält. Durch die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes muss nach 6 Wochen zu mindestens eine Annäherung an den Referenzlohn des Stammmitarbeiters erfolgen. Der geringste zu zahlende Branchenzuschlag beträgt 1,5% vom Tariflohn eines Zeitarbeitnehmers.

Beispiel

Der Leiharbeitnehmer erhält 9,49€ (West) brutto pro Stunde in den ersten 6 Wochen seiner Tätigkeit. Ab der 7. Einsatzwoche bekommt der Leiharbeitnehmer aus der Metall- und Elektroindustrie einen Branchenzuschlag von 15%. Dieses entspricht einer Erhöhung um 1,42€ brutto pro Stunde. Der Leiharbeitnehmer erhält ab der 7. Woche somit einen Stundenlohn von 10,91€ brutto pro Stunde.

Ein Stammmitarbeiter bekommt in seinem Unternehmen einen Stundenlohn von 11,50€ brutto.

Der Kundenbetrieb kann den Lohn des Leiharbeitnehmers jetzt auf 90% des Stundenlohns eines Stammmitarbeiters deckeln. Dieses entspricht 10,35€ (11,50*0,9) brutto pro Stunde.

Ab Monat 16

Statt des regelmäßig gezahlten Stundenentgeltes, ist nun das Equal Pay entscheidend für eine Deckelung.

Was kann ein Equal Pay alles beinhalten?

Neben dem  Stundenentgelt eines Stammmitarbeiters können weitere Bestandteile wie Zulagen, Prämien, Urlaubs- u. Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen herangezogen werden.

Sollte die Summe des Equal Pay z.B. 14€ brutto pro Stunde betragen, der Zeitarbeitnehmer in der 6. Zuschlagsstufe aber einen Anspruch auf 15,65€ (9,49*1,65) haben, darf weiterhin eine Deckelung auf 90% durchgeführt werden. In diesem Fall: 12,60€ (15,65 *0,9).

Deckelung des Equal Pay

 

Bei den Abschlüssen der Branchentarifzuschläge wurde die Möglichkeit einer Deckelung des maximal zu zahlenden Branchentarifzuschlags eingeführt.

Durch die Deckelung betragen der Tariflohn addiert mit dem Branchenzuschlag des Zeitarbeitnehmers höchstens 90% des Referenzlohns eines Stammmitarbeiters (Referenzlohn= regelmäßiges Stundenentgelt).

 

Witt Personalservice | Obergrenze Branchenzuschläge

 

Ausnahme: Eine Deckelung des Entgelts eines Zeitarbeitnehmers darf nicht dazu führen, dass der Zeitarbeitnehmer überhaupt keinen Branchenzuschlag erhält.

 

Durch die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes muss nach 6 Wochen zu mindestens eine Annäherung an den Referenzlohn des Stammmitarbeiters erfolgen.

 

Der geringste zu zahlende Branchenzuschlag beträgt 1,5% vom Tariflohn eines Zeitarbeitnehmers.

Beispiel

Der Leiharbeitnehmer erhält 9,49€ (West) brutto pro Stunde in den ersten 6 Wochen seiner Tätigkeit. Ab der 7. Einsatzwoche bekommt der Leiharbeitnehmer aus der Metall- und Elektroindustrie einen Branchenzuschlag von 15%. Dieses entspricht einer Erhöhung um 1,42€ brutto pro Stunde. Der Leiharbeitnehmer erhält ab der 7. Woche somit einen Stundenlohn von 10,91€ brutto pro Stunde.

Ein Stammmitarbeiter bekommt in seinem Unternehmen einen Stundenlohn von 11,50€ brutto.

Der Kundenbetrieb kann den Lohn des Leiharbeitnehmers jetzt auf 90% des Stundenlohns eines Stammmitarbeiters deckeln. Dieses entspricht 10,35€ (11,50*0,9) brutto pro Stunde.

 

Statt des regelmäßig gezahlten Stundenentgeltes, ist nun das Equal Pay entscheidend für eine Deckelung.

 

Was kann ein Equal Pay alles beinhalten?

 

Neben dem  Stundenentgelt eines Stammmitarbeiters können weitere Bestandteile wie Zulagen, Prämien, Urlaubs- u. Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen herangezogen werden.

Sollte die Summe des Equal Pay z.B. 14€ brutto pro Stunde betragen, der Zeitarbeitnehmer in der 6. Zuschlagsstufe aber einen Anspruch auf 15,65€ (9,49*1,65) haben, darf weiterhin eine Deckelung auf 90% durchgeführt werden. In diesem Fall: 12,60€ (15,65 *0,9).

Ausnahme vom Equal Pay

Nach 15 Monaten wird bei der Metall- und Elektroindustrie die sechste Branchenzuschlagsstufe erreicht. Damit erhält der Zeitarbeitnehmer nach dem AÜG-Gesetz ein dem Equal Pay vergleichbares Entgelt. Mit der sechsten Branchenzuschlagsstufe (65%) wird die Berechtigung auf ein Equal Pay dauerhaft abgewendet. Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber,  Sie nicht verpflichtet sind, ein Equal Pay Entgelt zu zahlen.

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