Wann kommt das Gehalt in der Zeitarbeit?

Wann kommt das Gehalt in der Zeitarbeit?

Wir hören euch stets zu, sei es im Vertragsgespräch oder bei einem Telefonat zwischendurch. Viele von euch wollen wissen, wann das Gehalt auf dem Konto eingeht. An dieser Stelle möchten wir gerne für mehr Transparenz sorgen.

Alle wichtigen Informationen wann euer Gehalt in der Zeitarbeit kommt, haben wir euch in diesem Video zusammengestellt.

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Grundlage für die Gehaltszahlung ist der iGZ-DGB Tarifvertrag.

Dieser regelt auf Seite 39:

„Die Arbeitnehmer erhalten ein Monatsentgelt auf der Basis der individuellen regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit oder der regelmäßigen Arbeitszeit pro Monat, das spätestens bis zum 15. Bankarbeitstag des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats fällig wird.“¹

Doch was genau ist ein Bankarbeitstag?

Viele setzen einen Bankarbeitstag mit einem Kalendertag gleich. Dieses ist in der Regel leider nicht korrekt.

Lassen Sie uns dazu einen Blick auf die Definition des Bankarbeitstags werfen:

„Bankarbeitstage sind Tage, an denen die Kreditinstitute für ihre Kunden geöffnet haben. Sie werden auch als Geschäftstage bezeichnet. Das sind die Werktage, sprich Montag bis Freitag, soweit es sich nicht um Bankfeiertage  handelt(….)“.²

Anhand des Monats Februar 2019 möchte ich Ihnen dieses gerne erläutern:

Der 15. Februar 2019 wäre ein Freitag und der 15. Kalendertag in diesem Monat.

Der 15. Bankarbeitstag dagegen wäre der 21.02.2019, weil Bankarbeitstage nur von Montag bis Freitag gehen und der Samstag sowie der Sonntag nicht mitgerechnet werden. Außerdem werden Bankfeiertage nicht eingerechnet.²

 

Die Differenz zwischen dem 15. Kalendertag in einem Monat und dem 15. Bankarbeitstag kann deshalb stark variieren.

Nachfolgend finden Sie noch den Ablauf eines Abrechnungsmonats. Bei diesem Beispiel finden Sie deshalb Informationen zum Gehalt, Abrechnungszeitraum sowie zur Gehaltsabrechnung und zu welchem Zeitpunkt, die Dokumente vorliegen.

¹https://www.personalservice-luebeck.de/wp-content/uploads/2018/07/iGZ-DGB-Tarifwerk-2017-2019.pdf

²vgl. https://www.bankenvergleich.de/bankarbeitstag/

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